Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
der Pension Kräuterscheune Groß Kreutz
(Vermieter: Jörg Mallok, Kerstin Mallok-Gerwien
Dorfaue
4, 14550 Groß Kreutz -OT Groß Kreutz) |
Vertragsabschluss
- Mit der Anmeldung sowie
der Bestätigung der AGB bieten Sie den Abschluss eines Vertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann persönlich vor Ort, schriftlich,
(fern)mündlich oder per Mail vorgenommen werden. Die Annahme des Vertrages
wird durch den Vermieter schriftlich unter Angabe der Kontoverbindung und
Höhe des zu zahlenden Mietpreises bestätigt.
- Der Abschluss des Vertrages verpflichtet Mieter und Vermieter zur
Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
wurde.
Reservierung
- Unverbindliche Reservierungen, die den Buchenden zu einem
kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Reservierungsvereinbarung mit dem Vermieter möglich. Diese
kann mit Brief, per Fax oder per E-Mail erfolgen. In der
Reservierungsvereinbarung verpflichtet sich der Vermieter, das
Mietobjekt bis zu einem von ihm benannten Zeitpunkt für den Mieter
freizuhalten.
Zahlungsmodalitäten
- Nach Abschluss des Vertrages
wird eine sofortige Anzahlung von 25 % des Mietpreises fällig.
- Der gesamte Mietpreis,
abzüglich der geleisteten Anzahlung, ist spätestens 10 Werktage vor
dem Anreisetag auf das vom Vermieter angegebene Konto zu überweisen.
- Bei einer Buchung innerhalb von
7 Tagen vor Anreise ist der gesamte Mietpreis sofort zu überweisen
oder direkt vor Ort in bar an den Vermieter oder seinen
Vertreter zu entrichten.
- Die Schlüsselübergabe
für das jeweilige Mietobjekt erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des
vereinbarten Mietpreises.
- Die im Internetauftritt/auf der
Preisliste aufgeführten Preise sind Saisonpreise. Bei längeren
Aufenthalten können sich also saisonbedingt unterschiedliche Preise ergeben.
Leistungen
- Der Umfang der vertraglichen
Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der
Pension Kräuterscheune im Internet (www.kraeuterscheune-gross-kreutz.de)
sowie aus der schriftlichen Bestätigung des Vermieters von vereinbarten
Nebenabreden.
- Die Leistungsbeschreibungen
und Preise im Internetauftritt sind jeweils für das laufende Jahr
gültig.
- Änderungen oder Abweichungen
einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom
Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und
die Gesamtheit des gebuchten Ferienhausaufenthaltes nicht beeinträchtigen.
- Der Vermieter ist verpflichtet,
den Mieter über die Leistungsänderungen oder Preisänderungen
unverzüglich zu informieren.
- Im Falle erheblicher
Änderungen kann der Mieter von einem Vertragsrücktritt Gebrauch
machen. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch den
Vermieter diesem gegenüber geltend zu machen.
- Der Vermieter behält sich vor,
den Mietpreis wegen einer Erhöhung der Betriebsausgaben wie folgt zu
ändern:
- Eine Mietpreiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Aufenthaltstermin mehr als drei
Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für
den Vermieter nicht vorhersehbar waren.
- Strom, Wasser und Heizkosten
sind im Preis enthalten.
- Bettwäsche und Handtücher
sind im Preis enthalten.
- Die Überlassung der
Mietobjekte an Dritte ist nicht zulässig.
Mietobjekte / Nebenkosten / etc.
- Die Mietobjekte dürfen
höchstens mit der in der Beschreibung/Anmeldung angegebenen Personenzahl
belegt werden. Aufbettungen sind zustimmungspflichtig, dem Vermieter vor
Vertragsabschluss mitzuteilen und kostenpflichtig.
- Kinder < 3 Jahren sind davon ausgenommen und zählen nicht als zusätzliche Person. Wird
jedoch ein zusätzliches Kinderbett benötigt, so ist dieses
kostenpflichtig.
- Die Reinhaltung des
Mietobjekts (Apartment und Ferienwohnung) obliegt dem Kunden. Bei Abreise
ist das Mietobjekt mit Inventar (auch Geschirr) gereinigt zu hinterlassen.
Die Bettwäsche ist abzuziehen. Alternativ kann eine Endreinigung in
Höhe von 35 € beauftragt werden.
- Alle Räume sind
Nichtraucherräume. Es darf nur im Außengelände geraucht werden.
- Haustiere
bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Vermieter und sind
kostenpflichtig.
Haftung, Kaution
- Die Benutzung des
Parkplatzes vor dem Grundstück des Vermieters durch den Mieter erfolgt
auf eigene Gefahr des Mieters. Für Schäden an Fahrzeugen übernimmt der
Vermieter keine Haftung.
- Der Vermieter übernimmt auch keine Haftung für Schäden an
Sachen, die der Mieter in die Wohnung eingebracht hat, es sei denn, der
Vermieter hat einen Schaden grobfahrlässig verursacht.
Sollte es zu Schäden in den Mietobjekten oder der weiteren
Räumlichkeiten kommen, die durch den Mieter zu verantworten sind, so ist
der Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Mieter haftet für die von
ihm verursachten Schäden.
Eltern haften für ihre Kinder, insbesondere bei der Benutzung der
Außenanlagen, Spielplatz.
Das Streicheln und Füttern der Tiere erfolgt auf eigenes Risiko.
- Um die Pflichten des Mieters
zum Schadensersatz bei Beschädigung sowie bei ggf. nicht
durchgeführter Endreinigung zu sichern, hat der Mieter eine Kaution
in Höhe von 100 € am Anreisetag zu hinterlegen.
An- und Abreisetag
- Die Nutzung des Mietobjektes
ist am Anreisetag ab 14.00 Uhr möglich. Eine frühere Nutzung ist nach
vorheriger Absprache mit dem Vermieter im Einzelfall möglich.
- Am Abreisetag ist das
Mietobjekt bis 11.00 Uhr zu verlassen. Eine spätere Abreise bedarf
der vorherigen Zustimmung durch den Vermieter. Liegt diese nicht vor, so
kann der Vermieter dem Mieter einen weiteren Nutzungstag in Rechnung
stellen.
- Am Abreisetag hat die
Schlüsselrückgabe an den Vermieter oder seinen Vertreter zu erfolgen.
Dieser überprüft dann das Mietobjekt, um die Kaution im Anschluß direkt mit
dem Mieter abrechnen zu können.
Vermieter
- Bei Verstoß gegen die AGB ist
der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Ein
Anspruch des Mieters auf Rückzahlung des Mietpreises oder eine etwaige
Entschädigung besteht in diesem Falle nicht.
- Mängel an den Mietobjekten
werden vom Vermieter in der Regel innerhalb von 24 h beseitigt.
- Eventuelle Rückzahlungen des
Vermieters an den Mieter erfolgen grundsätzlich bargeldlos per Überweisunng.
Rücktritt
-
Eine Rücktrittserklärung
des Mieters kann nur schriftlich an den Vermieter erfolgen.
- Der Mieter ist verpflichtet,
bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten
Mietpreisreis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen.
- Der Vermieter ist nach Treu und
Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene, schriftlich nach vorheriger
telefonischer Ankündigung stornierte Wohnungen anderweitig zu vergeben, um
Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung zahlt der Mieter für
die Dauer des Vertrages.
- Die pauschalierten Ansprüche
auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Kunden:
- bis zum 60. Tag vor der Anreise 15 % des Preises.
- ab dem 59. bis 32. Tag vor der Anreise 50 % des Preises.
- ab dem 31. Tag bis zum 1. Tag vor der Anreise 80 % des Preises.
- am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100 % des Preises.
- Tritt der Vermieter aus
wichtigem von ihm zu vertretenden Grund von der verbindlichen Buchung
zurück, so erlischt der Mietpreis. Bereits getätigte Zahlungen werden dem
Mieter erstattet. Nach Möglichkeit vermittelt der Vermieter dem Gast in
diesem Fall eine alternative Ferienunterkunft. Dem Gast entstehen keine
Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter aus dem Rücktritt.
- Reist der Mieter vor dem Ablauf
der vertraglich vereinbarten Mietzeit ab, so schuldet er dennoch
den vollständigen Mietpreis, es sei denn, die vorzeitige Abreise erfolgt aus
Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat und die dem Mieter ein
Verbleiben bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit unzumutbar machen. Bei
vorzeitiger Abreise werden dem Gast allerdings die für den Vermieter
entfallenen Aufwendungen (Betriebskosten) in Höhe von 10 % des Mietpreises
anteilig erstattet. Die Erstattung erfolgt bargeldlos durch Überweisung auf
ein vom Mieter zu benennendes Konto.
- Wird die Mietzeit infolge nicht
vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Aussperrung,
Grenzschließungen, Epidemien,) erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl Vermieter als auch Mieter den Vertrag
gemäß § 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der
Vermieter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthaltes
noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten
Vertrages zur Folge.
Erfüllungsort : Groß Kreutz
Gerichtsstand: Potsdam